AGB
1. Anbieter
Diese AGB gelten für die Veranstaltungsangebote der Ökumenischen Erwachsenenbildung Freiburg, der die folgenden Einrichtungen angehören: Bildungszentrum Freiburg (Träger: Bildungswerk der Erzdiözese), Evangelische Erwachsenenbildung Freiburg (Träger: Evangelische Landeskirche Baden), Ehe + Familie (Träger: Kath. Gesamtkirchengemeinde), Seniorenkolleg im Heinrich-Hansjakob-Haus (Träger: Bildungswerk der Erzdiözese Freiburg).
(2) Die AGB gelten nicht für E-Learning-Veranstaltungen, bei denen besondere Bedingungen gelten.
(3) Diese AGB gelten nicht für (Studien-)Reisen. Hier findet grundsätzlich nur eine Vermittlung zum jeweiligen Reiseveranstalter statt. Es gelten allein dessen Vertragsbedingungen. Soweit ausnahmsweise eigene Bildungsreisen veranstaltet werden, gelten besondere Bedingungen.
2. Anmeldung und Vertrag
(1) Anmeldungen können grundsätzlich schriftlich, per Fax, telefonisch, per e-Mail , über die Homepage oder persönlich erfolgen. Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung.
(2) Eine Eingangsbestätigung ist keine verbindliche Zusage. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung zustande. Anmeldebestätigungen erfolgen stets vorbehaltlich des Erreichens der Mindeststeilnehmerzahl.
3. Mindestteilnehmerzahl
(1) Soweit ein Kurs eine Mindestteilnehmerzahl voraussetzt, findet eine Veranstaltung nicht statt, soweit diese nicht erreicht wird. Die Teilnehmenden werden hiervon rechtzeitig per e-Mail, Fax, Telefon oder Post unterrichtet.
(2) Soweit die Teilnehmenden einverstanden sind, kann ein Kurs bei Unterbelegung dennoch gegen Entgeltaufschlag oder – sofern sachlich möglich – mit verkürzter Kursdauer durchgeführt werden.
4. Veranstaltungsinhalte
Der Inhalt und die Durchführung der Veranstaltungen sind im jeweiligen Veranstaltungsprogramm niedergelegt. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Inhalte aus fachlichen Gründen abzuändern, soweit der Kern der Veranstaltung nicht berührt wird.
5. Zahlung
(1) Zahlungen erfolgen in der Regel per Vorauskasse (Überweisung) und in Ausnahmefällen auch bar bei Kursbeginn. Kartenzahlung ist nicht möglich.
(2) Inhaber des „Freiburg Passes“, Empfänger von Arbeitslosengeld oder Hartz IV-Leistungen erhalten eine Ermäßigung von 30% auf die Teilnahmegebühr.
(3) Ein Nichterscheinen des Teilnehmers entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei kurzfristiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, vor Zulassung zur Veranstaltung einen Zahlungsnachweis (z.B. Überweisungsbeleg) zu verlangen.
6. Stornierung/Rücktritt
(1) Hinweis: Es besteht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht (§ 312g II Nr. 9 BGB).
(2) Die Teilnehmenden können unter den nachfolgend genannten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten:
- Bei Intensivkursen „Deutsch als Fremdsprache“ bis zum Kursbeginn, wenn nachweislich kein Visum erteilt wurde. Es wird eine Stornierungsgebühr von EUR 25 fällig.
- Bei Sprachkursen ist ein Rücktritt vor dem zweiten Kurstag möglich. Es wird eine Stornierungsgebühr von EUR 25 fällig.
- Bei Wochenendseminaren ist ein kostenfreier Rücktritt bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn möglich. Bei einem Rücktritt bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn ist die halbe Kursgebühr zu entrichten. Bei späterem Rücktritt ist die Kursgebühr voll zu bezahlen.
- Bei allen anderen Veranstaltungen ist ein Rücktritt bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn möglich. Es wird eine Stornierungsgebühr von EUR 5 fällig. Bei späterem Rücktritt ist die Kursgebühr voll zu bezahlen.
(3) Eine Abmeldung muss schriftlich per Brief, Fax oder e-Mail erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.
(4) Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt und entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung des Entgelts.
(5) Die Teilnehmenden können einen Ersatzteilnehmer stellen, der an ihrer statt an der Veranstaltung teilnimmt. Diese treten in den Vertrag ein, soweit keine Gründe in der Person der Ersatzteilnehmenden dagegen sprechen.
7. Ausfall der Veranstaltung
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung von einem/r bestimmten Veranstaltungsleiter/in durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit deren/dessen Namen angekündigt wurde.
(2) Der Veranstalter kann aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Veranstaltungsleiters oder bei Exkursionen schlechte Wetterbedingungen) einen Termin kurzfristig absagen oder verlegen. Den Teilnehmenden steht in diesem Fall das Recht zu, an einem eventuellen Ersatztermin teilzunehmen. Alternativ können sie vom Vertrag zurücktreten und das Tagungsentgelt erstattet erhalten.
(3) Soweit bei einer Veranstaltungsreihe einzelne Termine ausfallen, steht den Teilnehmenden, wenn keine Ersatztermine angeboten werden oder sie an diesen nicht teilnehmen können, eine anteilige Erstattung des Entgelts zu.
(4) Außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens steht den Teilnehmenden keinerlei Schadensersatz wegen des Ausfalls einer Veranstaltung zu.
8. Urheberrecht
(1) Ton- und Bildaufzeichnungen sind in den Veranstaltungen nicht gestattet.
(2) Alle Rechte am Lehrmaterial sind vorbehalten. Das ausgeteilte Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Veranstalters insbesondere nicht vervielfältigt, online gestellt oder anderweitig verwertet werden. Wird Lehrmaterial zum Download bereitgestellt, ist die Weitergabe der Zugangsdaten ebenso untersagt.
9. Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere eines Vertrages über eine mehrtätige Veranstaltung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Hausordnung
Die Hausordnung der jeweiligen Unterrichtsstätte ist einzuhalten. In allen Gebäuden besteht Rauchverbot. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.
11. Online-Zugang
Sofern die Teilnehmenden für den Zugriff auf Lehrmaterial ein Passwort erhalten, haben sie dieses vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten
Zugriff zu sichern. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sollte den Nutzer/innen das Passwort abhanden kommen oder ihnen ein Missbrauch ihres Zugangs bekannt werden, haben sie den Veranstalter hiervon unverzüglich zu unterrichten. Ihnen wird dann ein neuer Zugang zugewiesen.
12. Nutzung von Computern
(1) Der Umgang mit technischem Gerät hat pfleglich zu erfolgen.
(2) Den Teilnehmenden stehen keine Rechte an auf den Computern befindlichen Programmen und Daten zu. Diese dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder verändert werden. Die Nutzung ist nur im Rahmen der Veranstaltung und nach Maßgabe des Veranstaltungsleiters gestattet.
(3) Das Installieren anderer Software oder das Abspeichern von Daten auf den Computern ist untersagt, sofern es nicht ausdrücklich im Rahmen der Veranstaltung erforderlich oder vereinbart ist. Die Teilnehmer haften, soweit sie von ihnen mitgebrachte Datenträger verwenden, die Malware (Viren, Trojaner etc.) enthalten.
(3) Bei Kursen zur Internetnutzung haben die Teilnehmenden besondere Sorgfalt im Hinblick auf die Gefahren von Malware walten zu lassen. Der Besuch von Webseiten mit illegalem Inhalt (insb. betreffend fremde Urheberrechte an Filmen oder Musik) ist untersagt.
(4) Soweit die Teilnehmenden bei Veranstaltungen eigene Daten abspeichern, sind diese jeweils am Ende der Veranstaltung zu löschen. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch darauf, dass die Daten erhalten bleiben.
13. Teilnahmebestätigung
Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgter Teilnahme auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung. Dies gilt nicht, soweit dies den Umständen nach unangemessen ist (z.B. bei Einzelvorträgen oder Exkursionen). Soweit ein Zertifikat Teil des Angebots ist, wird dieses gemäß der Anforderungen des Kurses (Anwesenheitsnachweis, ggf. Abschlussprüfung) ausgegeben.
14. Haftung
(1) Eltern haften für ihre Kinder. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern nicht mit diesen zusammen an den Veranstaltungen teilnehmen.
(2) Auf Garderobe und Gepäck hat jeder Teilnehmer selbst zu achten.
(3) Sport, Tanz, Gymnastik sowie andere körperliche Aktivität betreffende Veranstaltungen setzen eine entsprechende Gesundheit der Teilnehmenden voraus. Soweit die Teilnehmenden gesundheitlichen Einschränkungen unterliegen, haben sie sich vor der Anmeldung nach den Möglichkeiten und Risiken einer Teilnahme zu erkundigen. Sie haben den Veranstaltungsleiter ggf. nochmals darauf hinzuweisen. Eine Teilnahme geschieht stets auf eigene Gefahr.
(4) Bei Exkursionen haben die Teilnehmenden umstände- und wettermäßig angemessene Kleidung zu tragen. Dies gilt auch bei Veranstaltungen, bei denen ein kurzfristiges Verlassen des Einrichtungsgeländes zu Schulungszwecken angekündigt ist.
(5) An- und Abreise obliegen den Teilnehmenden in eigener Verantwortung.
15. Datenschutz
(1) Die Teilnehmerdaten werden vom Veranstalter zur Kursverwaltung verwendet. Die freiwillige Angabe von Alter und Geschlecht wird im Übrigen allein zu statistischen Zwecken erhoben. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
(2) Teilnehmende von Veranstaltungen werden, solange sie dem nicht widersprechen, gelegentlich über aktuelle Veranstaltungen per Post bzw. e-Mail informiert.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Stand: 03.11.2016
1. Geltung dieser AGB
(1) Diese Bedingungen gelten bei der Veranstaltung von eigenen, durch das Bildungszentrum Freiburg durchgeführten Reisen, Tagesausflügen, u.ä. (im Folgenden: Studienreisen). Das Bildungszentrum ist eine Einrichtung des Bildungswerks der Erzdiözese Freiburg.
(2) Soweit das Bildungszentrum Freiburg lediglich die Vermittlung zu Reiseangeboten externer Reiseveranstalter anbietet, ist ausschließlich diese Vermittlung geschuldet. Zustandekommen und Erfüllung des Reisevertrages finden ausschließlich im Verhältnis zwischen Reisendem und Reiseveranstalter (Leistungsträger) statt.
2. Gelegenheitsreiseveranstalter
(2) Soweit das Bildungszentrum Freiburg lediglich die Vermittlung zu Reiseangeboten externer Reiseveranstalter anbietet, ist ausschließlich diese Vermittlung geschuldet. Zustandekommen und Erfüllung des Reisevertrages finden ausschließlich im Verhältnis zwischen Reisendem und Reiseveranstalter (Leistungsträger) statt.
2. Gelegenheitsreiseveranstalter
Das Bildungszentrum Freiburg veranstaltet gelegentlich Studienreisen zu Zwecken der Erwachsenenbildung. Geschuldet werden je nach Angebot die Organisation einer Reise zum jeweiligen Veranstaltungsort sowie weitere im jeweiligen Angebot genannte Leistungen wie Museumseintritt nebst Führung oder Mahlzeiten. Sind Leistungen im jeweiligen Angebot nicht genannt, werden sie auch nicht geschuldet.
3. Anmeldung
(1) Die Anmeldung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen, kann aber in Einzelfällen auch per E-Mail, online o.ä. geschehen.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit einer Anmeldebestätigung des Bildungszentrums Freiburg zustande. Diese steht stets unter dem Vorbehalt des Erreichens der im Angebot benannten Mindestteilnehmendenzahl.
(3) Der Teilnehmende hat bei der Anmeldung Kontaktdaten (Telefon, e-Mail) anzugeben, um ggf. kurzfristig erforderliche Hinweise zu ermöglichen.
4. Reisepreis und Zahlung
(1) Der Reisepreis ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Eine Reduzierung bei Erreichen einer bestimmten Teilnehmendenzahl ist möglich. In begründeten Fällen können Rabatte gewährt werden.
(2) Die Zahlung erfolgt im Voraus nach Rechnungsstellung. Die Zahlung ist grundsätzlich nur per Überweisung möglich.
5. Rücktritt/Stornierung
(1) Hinweis: Es besteht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht (§§ 312 II Nr. 4, 312g II Nr. 9 BGB).
(2) Das Bildungszentrum kann von der Durchführung einer Studienreise absehen, soweit absehbar ist, dass die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl, die im jeweiligen Angebot genannt ist, nicht erreicht wird. Im Übrigen kann eine Stornierung erfolgen, wenn eine Durchführung aus anderen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist (z.B. Wetterbedingungen, Schließung einer Besichtigungsstätte, Erkrankung des Referenten/der Referentin etc.). In diesen Fällen wird der Reisepreis umgehend vollumfänglich erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche der Teilnehmenden.
(3) Der Teilnehmende kann vorbehaltlich abweichender Regelungen bei einzelnen Studienreisen gemäß folgender Regelung vom Vertrag zurücktreten:
Absage bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
Absage bis 60 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
Absage bis 40 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
Absage bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
Absage bis 20 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
Absage bis 10 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
Späterer Rücktritt oder Nichterscheinen: 95 % des Reisepreises
Absage bis 20 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
Absage bis 10 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
Späterer Rücktritt oder Nichterscheinen: 95 % des Reisepreises
6. Unterkünfte und Verpflegung
(1) Soweit eine Übernachtungsleistung erbracht wird, ergibt sich deren Art und Güte aus dem Angebot. Fehlt eine Angabe, erfolgt die Unterbringung grundsätzlich in Seminar- oder Gästehäusern
bzw. Tagungsstätten. Getränke und Trinkgelder sind im Reisepreis grundsätzlich nicht enthalten.
(2) Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich im Doppelzimmer. Einzelzimmer sind nach Angebot und vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit aufpreispflichtig.
(3) Ob und inwieweit die Mitnahme von Haustieren gestattet und ggf. aufpreispflichtig ist, ist im Voraus vom Teilnehmenden zu erfragen.
(1) Soweit eine Übernachtungsleistung erbracht wird, ergibt sich deren Art und Güte aus dem Angebot. Fehlt eine Angabe, erfolgt die Unterbringung grundsätzlich in Seminar- oder Gästehäusern
bzw. Tagungsstätten. Getränke und Trinkgelder sind im Reisepreis grundsätzlich nicht enthalten.
(2) Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich im Doppelzimmer. Einzelzimmer sind nach Angebot und vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit aufpreispflichtig.
(3) Ob und inwieweit die Mitnahme von Haustieren gestattet und ggf. aufpreispflichtig ist, ist im Voraus vom Teilnehmenden zu erfragen.
7. Mitwirkungspflichten
(1) Eine körperliche Aktivität betreffende Veranstaltungen setzen eine entsprechende Gesundheit des Teilnehmenden voraus. Soweit der Teilnehmende gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt,
hat er sich vor der Anmeldung nach den Möglichkeiten und Risiken einer Teilnahme zu erkundigen. Er hat den/die Veranstaltungsleiter/in ggf. nochmals darauf hinzuweisen. Eine Teilnahme geschieht stets auf eigene Gefahr.
(2) Der Teilnehmende hat stets umstände- und wettermäßig angemessene Kleidung zu tragen.
(3) Auf Garderobe und Gepäck hat jeder Teilnehmende selbst zu achten.
(1) Eine körperliche Aktivität betreffende Veranstaltungen setzen eine entsprechende Gesundheit des Teilnehmenden voraus. Soweit der Teilnehmende gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt,
hat er sich vor der Anmeldung nach den Möglichkeiten und Risiken einer Teilnahme zu erkundigen. Er hat den/die Veranstaltungsleiter/in ggf. nochmals darauf hinzuweisen. Eine Teilnahme geschieht stets auf eigene Gefahr.
(2) Der Teilnehmende hat stets umstände- und wettermäßig angemessene Kleidung zu tragen.
(3) Auf Garderobe und Gepäck hat jeder Teilnehmende selbst zu achten.
8. Versicherungen
Reiserücktritts-, Kranken- und sonstige Versicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten und werden vom Bildungszentrum Freiburg nicht angeboten. Dem Teilnehmenden wird angeraten,
zu prüfen, inwieweit im Einzelfall der Abschluss einer Versicherung angezeigt sein könnte.
9. Ausschlussfristen, Verjährung
Ansprüche auf Abhilfe, Minderung, Kündigung und Schadensersatz hat der Teilnehmende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen (§ 651g BGB). Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Teilnehmenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
10. Datenschutz
Das Bildungszentrum Freiburg speichert die Daten der Teilnehmenden zu Zwecken der Vertragsdurchführung.
Teilnehmende von Reisen werden, soweit sie dem nicht widersprechen, über spätere Veranstaltungen per Post oder e-Mail informiert.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Stand: Februar 2016
